Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.carbonsuperparts.com veröffentlichte Website der BRABUS GmbH. Die BRABUS GmbH ist bestrebt, die Website www.carbonsuperparts.com in Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben des BFSG, der BFSGV und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.

  1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Grundlage der Einschätzung zur Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2) und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.2.1. Für PDF-Dokumente wird zusätzlich der internationale Standard PDF/UA-1 beachtet.

Die Website ist derzeit teilweise barrierefrei.

  1. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehenden Inhalte sind nicht barrierefrei und bedürfen zur Erreichung der Barrierefreiheit weiterer Anpassungen:

  • Einige PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei.
  • Alternative Texte für bestimmte Produktbilder fehlen teilweise.
  • Die Tastaturbedienung ist in bestimmten Shop-Modulen eingeschränkt.
  1. Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 17.07.2025 erstellt. Die Bewertung der Vereinbarkeit des Online-Shops mit den Anforderungen der BITV 2.0 basiert auf einer Selbstbewertung.

  1. Feedback und Kontaktangaben

Sollten Sie auf Barrieren stoßen oder Informationen zu aktuell nicht barrierefreien Inhalten benötigen, kontaktieren Sie uns bitte:

BRABUS GmbH
Barrierefreiheitsbeauftragter: Marc Isselhorst
Brabus-Allee 1
46240 Bottrop
E-Mail: barrierefreiheit@brabus.com
Telefon: +49 2041 777 0

Wir werden uns bemühen, die gemeldeten Barrieren zu beseitigen bzw. Ihnen nicht zugängliche Informationen in barrierefreier Form zur Verfügung zu stellen.

  1. Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 10d Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG NRW hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter:  https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG NRW unter ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de